Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung der Bedingungen
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. acheron film, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der verbindlichen, schriftlich vertraglichen oder verbalen Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Vertragsabschluss
    Angebote sind- auch bezüglich Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
  3. Lieferung, Preise, Preisänderungen
    Die Lieferung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung persönlich und frei Haus.Im Falle der postalischen Auslieferung trägt der Auftraggeber die Fracht- Verpackungs- Versand- und Versicherungskosten. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an eine Transportgesellschaft übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume verlassen hat Sollte zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum aus welchen Gründen oder Art auch immer eine Preisänderung eingetreten sein, gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
  4. Lieferzeiten
    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Wochen, ist jedoch abhängig von Auftragsaufkommen, speziellen Vereinbarungen sowie Komplexität der Produktion.
  5. Gewährleistung
    Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jedweden Gewährleistungsanspruch aus. Bei unzureichenden oder unkonkreten Informationen bzgl. Wünsche und Vorstellungen des Auftragsgebers hafteten wir nicht bei Nichtgefallen. Die vereinbarte Summe ist in voller Höhe zahlbar. Auf Wunsch des Auftraggebers kann auch eine von Ihm exakt, einzig durch Nutzung des DTCs, erstellte und schriftlich fixierte Schnittliste durch einen unserer Cutter abgearbeitet werden. Das Erstellen dieser Liste erfolgt in Eigenarbeit und eigenen Räumlichkeiten des Auftraggebers. In diesem Fall behält sich die Fa. acheron film das Recht vor, ihren Namen gänzlich von der Produktion zu entziehen. Für durch schadhafte Videoköpfe entstandene Bandschäden kann nicht gehaftet werden. Optimale Bildqualität kann nur bei ausreichender Beleuchtung garantiert werden. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, können wir eine Aufwandgebühr für diverse Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
  6. Haftungsbegrenzung
    Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei unzureichender Beleuchtung haften wir nicht für verrauschte oder unzufriedenstellende Aufnahmen. Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Für Bild-, Audio- oder Videomaterial, dass der Auftraggeber zur eventuell weiteren Bearbeitung oder Verwendung (z.B. Einbindung) zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Das Einholen von Rechten an solchem Material unterliegt der Obhut des Auftraggebers. Ebenfalls das Einholen von Drehgenehmigungen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur Erfüllung aller Forderungen, behält sich die Fa. acheron film das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.
  8. Zahlung
    Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, werden grundsätzlich 50%, bei Absage innerhalb 14 Tage vor Produktions - Termin, 80% der vereinbarten Summe mit sofortiger Wirkung fällig. Der Gesamtbetrag einer Produktion wird ohne Abzug bei Auslieferung der Ware sofort fällig; bei Überweisung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware.
  9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
    Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. acheron film und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gelsenkirchen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.
  10. Recht an Bild und Ton
    Alle Rechte an Bild, Ton sowie Endschnitt verbleiben bei der Fa. acheron film. Jede Vervielfältigung oder Wandlung, gleich welche Form oder Träger ist untersagt. Gewerbliche Nutzung, Vermietung oder Verkauf, öffentliche Aufführung und Sendung nur mit schriftlicher Genehmigung des Produzenten.

[Stand: 01. Januar 2007]